Dr. medic. Delia Homa, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Knappschaftsärztin im Prosper-Verband
Information für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten Mögliche Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert und die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden.Mit dem Gesetz sollen allein im kommenden Jahr 19 Milliarden Euro im Gesundheitswesen eingespart werden. Die Kürzungen treffen die ambulante Versorgung mit voller Härte. Gerade die Fachgruppen mit einem hohen TSVG-Patientenanteil, darunter die HNO-Heilkunde, müssen mit spürbaren Umsatzrückgängen rechnen. Einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des BstabG: - Abschaffung der TSS- und Hausarztvermittlungszuschläge Ab dem 1. Januar 2027 entfallen die Zuschläge für Behandlungen nach Vermittlung durch die Terminservicestelle oder durch den Hausarzt. Für HNO-Praxen bedeutet dies einen unmittelbaren Honorarverlust bei diesen Fällen. - Rückkehr der TSVG-Fälle in die Budgetierung Nicht nur die Zuschläge entfallen. Auch die gesamten Behandlungsfälle nach TSS- und Hausarztvermittlung sowie die Leistungen der offenen Sprechstunde werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Damit endet die extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen. - Kaum noch extrabudgetäre Leistungen Auch die sonstigen Leistungen, die bislang extrabudgetär vergütet werden, sollen grundsätzlich in die Gesamtvergütung überführt werden. Nach der heutigen Vergütungssystematik betrifft dies u. a. auch das ambulante Operieren. Eine dauerhafte Vergütung zu festen Europreisen ist damit nicht mehr garantiert. Nur wenige Leistungsbereiche bleiben gesetzlich extrabudgetär, darunter Dialyse- und Substitutionsbehandlungen. Konkret kann dies für neue Patientinnen und Patienten bedeuten: längere Wartezeiten, kaum freie Behandlungskapazitäten in den Praxen, keine Möglichkeiten, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Dennoch können die veränderten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen künftig Einfluss darauf haben, wie viele neue Patientinnen und Patienten wir aufnehmen und behandeln können. Wir bitten um Verständnis, falls es dadurch zu längeren Wartezeiten oder vorübergehenden Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten kommt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Impressum
BSNR 191352300
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. Medic UMF Temeschburg Delia-Maria Homa
HNO-Fachärztin
Hochstraße, 31 A
46236 Bottrop
Kontakt
Telefon: 0204125571
Telefax: 0204125577
E-Mail: homa@hnopraxis-homa.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
101/5061/2884
Aufsichtsbehörde
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4-6
44141 Dortmund
http://www.kvwl.de/
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde
Zuständige Kammer:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-
Lippe einsehbar unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74120170406111640601
Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
einsehbar unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000065
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Versicherung AG, 30650 Hannover
Anschrift der Versicherungsgesellschaft an.
Geltungsraum der Versicherung:
HDI Versicherung AG, 30650 Hannover
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Hochstraße 31a
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